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Neben meinen Tätigkeitsschwerpunkten stehe ich Ihnen auch in folgenden Rechtsgebieten mit Erfahrung routiniert zur Seite:

Grundstücks- und Immobiliarkaufvertragsrecht

Die Immobilie stellt im gewerblichen und gerade im privaten Vermögen einen erheblichen Wert dar; nicht umsonst spricht man hier von „Betongold“. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase ist eine Immobilieninvestition oft der einzige Weg, Renditen zu erzielen.
Der Kauf oder Verkauf der Immobilie sind aber aufgrund der damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen – insbesondere einer Finanzierung – Entscheidungen mit sehr langer Bindungsdauer und Ausnahmecharakter; anders als in anderen Ländern wird hierzulande meist nur einmal eine Immobilie erworben bzw. veräußert. Diese macht dann auch meist einen wesentlichen Teil des Vermögens der Erwerber aus.
Diesem Vermögen steht aber meist eine Finanzierung des Erwerbs gegenüber, die in der Regel auf sehr lange Laufzeit ausgerichtet ist; daher ist hier besondere Aufmerksamkeit bei den Bedingungen geboten. Auch bei einer Änderung der Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung ist eine genaue Prüfung sinnvoll.

Schließlich ist gerade bei einem Immobiliendarlehensvertrag immer die Möglichkeit des Widerrufs im Auge zu behalten; war die Widerrufsbelehrung unrichtig, kann man sich vom Darlehensvertrag meist ohne Vorfälligkeitsentschädigung lösen und bessere Zinskonditionen erreichen.

Aber auch die Gestaltung eines Kaufvertrags – auch wenn dafür letztendlich der Notar verantwortlich ist – erfordert immer eine genaue Prüfung. Fehler und Ungenauigkeiten hier zeigen sich meist erst im Laufe der Jahre (z.B. bei Auftreten eines Mangels des Hauses), haben dann aber existenzgefährdende Folgen.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Entscheidungsfindung, der Vertragsgestaltung und nehme die Vertragsprüfung des Kaufvertrages vor. Ebenso leiste ich Hilfe bei der Prüfung eines Bau- oder Bauträgervertrages, setze Ihre Ansprüche auf Beseitigung von Baumängeln durch und sichere Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter bei einer Insolvenz des Bauträgers. Meine Tätigkeit kann so zu einer erheblichen Risikominimierung beitragen, so dass Sie sich auf den eigentlichen Kernaspekt konzentrieren können - die Auswahl der Immobilie.



Meine Beratungstätigkeit umfasst die nachfolgenden Gebiete:


  • Vorbereitung und Prüfung von Grundstücks- und
  • Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen
  • Erbbaurecht, Miteigentum
  • Grundstücksfinanzierung und -bewertung
  • Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld und Reallasten)
  • Dienstbarkeiten, Grunddienstbarkeiten
  • Nießbrauch
  • Vorkaufsrecht

Versicherungsrecht

Die meisten Menschen haben mit ihrer Versicherung außer der regelmäßigen Zahlung der Prämien keinen weiteren Kontakt und erst recht keinen Streit – wenn ein solcher aber mal eintritt, wird es meistens sehr teuer. Der Verkehrsunfall mit möglichem Totalschaden und die Kaskoversicherung. Der Rohrbruch im Haus und die Gebäudeversicherung. Die Klage gegen mich und die Rechtsschutzversicherung.

Es passiert daher immer wieder: Man glaubt, man sei gut versichert, und muss im Schadensfall feststellen, dass die Versicherung dann eben doch die Leistung verweigert und sich auf Ausschlussklauseln im "Kleingedruckten" oder vermeintliche Pflichtverletzungen beruft. In diesen Fällen kommt zum Schaden auch noch der Ärger mit der Versicherung.

Oftmals handelt es sich bei Ausschlussklauseln im Versicherungsvertrag aber um unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen, so dass der Leistungsausschluss dann nicht greift und die Versicherung zahlen muss. Es ist daher meist sinnvoll, sich gegen die Versicherung zu wehren und mit fachkundiger Hilfe die Versicherungsleistung einzufordern.



Im Versicherungsrecht stehen ich Ihnen in sämtlichen Fragen, die Sie zu Ihrer Personenversicherung oder Sachversicherung haben können (z. B. Kraftfahrzeugversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) zur Seite. Ich zeige Ihnen den Leistungsumfang der betreffenden Versicherung auf und welche Ansprüche Sie hieraus gegen den Versicherer stellen können. Tritt der Schadensfall ein und das Versicherungsunternehmen weigert sich zu leisten, mache ich nach ausgiebiger Fallprüfung Ihre Ansprüche, falls nötig, auch gerichtlich geltend.



Besser ist es aber, schon vor dem Schaden vorgesorgt zu haben: Gerne prüfe ich Ihre Verträge  auch im Vorfeld auf etwaige Lücken und erörtere mit Ihnen, ob im Schadensfall das Risiko eines Leistungsausschlusses besteht.



Zu meinen Mandanten zählen Versicherungsnehmer, die ich in allen Bereichen des Versicherungsrechts berate und vor Gericht vertrete.



Gerne berate und vertrete ich Sie zu folgenden versicherungsrechtlichen Themengebieten:



  • Versicherungsvertragsrecht
  • Kreditversicherung
  • Haftpflichtversicherungsrecht
  • Kaskoversicherung
  • Krankenversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • D&O-Versicherung
  • Rechtsschutzversicherungsrecht
  • Transport- und Speditionsversicherungsrecht
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Sach- und Betriebsunterbrechungs-Versicherungen
  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratsversicherung
  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Maklerrecht

Sie haben ein Rechtsproblem im Bereich der Immobilienvermittlung oder dem Erwerb einer Immobilie? Bei Streitigkeiten über Provisionsansprüche oder sonstige Aspekte des Maklervertrags, z.B,. Maklervereinbarungen, überprüfe ich Ihren individuellen Fall im Rahmen einer Beratung auf die jeweiligen Möglichkeiten und mache diese für Sie geltend.

Zwangsvollstreckungsrecht

Wenn Sie eine Lohnpfändung erhalten haben, z. B. auf Grund einer Gehaltsabtretung in einem Darlehensvertrag, oder sich über die Rechtsfolgen einer Zwangsversteigerung informieren möchten, berate ich Sie umfassend.  Im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts stehe ich als Ansprechpartner sowohl Gläubigern als auch Schuldnern zur Verfügung. Auch bei Rechtsfragen rund um Pfändung, Räumungsklage und Pfändungstabelle, bin ich kompetenter Ansprechpartner. Gleiches gilt für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Gläubiger in der Zwangsversteigerung bzw. Zwangsvollstreckung.  Wenden Sie sich gerne an mich – ich helfe Ihnen kompetent und effektiv weiter.