Kosten

Wir Anwälte können nicht nach Belieben Gebühren verlangen. Die Gebühren für unsere Tätgkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau geregelt.

Für unsere außergerichtliche Tätigkeit bemisst sich unser Honorar nach Umfang und Schwierigkeit unserer anwaltlichen Tätigkeit sowie nach der Bedeutung der Angelegenheit und nach der finanziellen Situation unserer Mandanten.

Bei den gerichtlichen Verfahren richtet sich die Höhe der Kosten– außer bei Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen – nach dem sogenannten Streitwert. Dies ist der Betrag, um den die Parteien streiten.

Sprechen Sie mich gleich zu Beginn der Beratung auf die voraussichtlich entstehenden Kosten an. Für mich ist es selbstverständlich, mit Ihnen über die Höhe der Kosten zu sprechen und für Sie bedeutet es ein Stück Sicherheit.